hallöle,
vielleicht kennt sich jemand aus:
Wenn Radfahrern erlaubt ist, die Einbahnstraße in die entgegengesetzte Richtung zu befahren (linkes Schild auf dem Foto), ist dann der "Betreiber" der Straße, also wohl Gemeinde oder Kreis, dazu verpflichtet, den aus der anderen Richtung kommenden Autofahrer darüber zu informieren, dass ihm Radfahrer entgegenkommen können (rechtes Schild) ?
[www.fulda-adfc.de]ßeSchillerstaße.jpg
*hmpf, warum bin ich nicht in der Lage, Links mit Sonderzeichen richtig zu setzen???
nächster Versuch, andere Seite:
[www.regel-gerecht.de]
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[www.fulda-adfc.de]ßeSchillerstaße.jpg
*hmpf, warum bin ich nicht in der Lage, Links mit Sonderzeichen richtig zu setzen???
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