Hallo liebe Forengemeinde,
leider habe ich nichts passendes zu meiner Frage gefunden, aber vielleicht kennt sich ja hier jemand aus.
Ich möchte ein Gartengerätehaus und einen klassischen Sichtschutzzaun (Palisaden) an meiner Grundstücksgrenze errichten. Auf Nachbars Seite steht eine Garage mit 1m Grenzabstand, wo auf diesem 1m Breite und ca. 9m Länge dessen Mülltonnen, sonstiger Müll, Regentonne und sonstiger Kram gelagert ist. Da all das ca. 7m vor meiner Terrasse steht, ist der Anblick nicht sonderlich erhebend, zumal diese Nachbarn auch noch ausgesprochen unfreundliche, maligne Zeitgenossen sind.
Damit auch ich störungsfrei meinen Garten genießen kann, soll also ein Sichtschutzzaun und ein Gartenhäuschen zur Aufbewahrung von Gerätschaften her, beides auf der Grenze entlang, weil halt auch nicht so sehr viel Platz da entlang ist.
Gestern war ich also zwecks Info der Vorschriften beim städtischen Bauamt (Niedersachsen). Die sagten, das was ich möchte, sei kein Problem (auch die Grenzbebauung nicht), solange ich innerhalb der gesetzlichen Höchstmaße bleibe. Soll heißen, Zaun max. 2m Höhe und Hütte max. 9m Länge, max. 3m Höhe, max. 40 Kubik Volumen (weit mehr als mein Plan wäre). Das sei alles baugenehmigungsfrei, man hat sich das Grundstück auch auf Fotos und online angesehen.
Was man mir dort nicht sagen konnte: muss ich diesen Nachbarn über mein Vorhaben in Kenntnis setzen? Solange ich nicht gegen die genannten Bauordnungsregeln verstoße, könnte der doch sowieso nichts dagegen unternehmen, oder?
Ich möchte nicht unbedingt mit diesen Leuten in Kontakt treten, weil es in der Vergangenheit schon Probleme mit denen gab. Aber ich möchte auch nichts falsch machen und mir dafür zusätzlichen Ärger einfangen.
leider habe ich nichts passendes zu meiner Frage gefunden, aber vielleicht kennt sich ja hier jemand aus.
Ich möchte ein Gartengerätehaus und einen klassischen Sichtschutzzaun (Palisaden) an meiner Grundstücksgrenze errichten. Auf Nachbars Seite steht eine Garage mit 1m Grenzabstand, wo auf diesem 1m Breite und ca. 9m Länge dessen Mülltonnen, sonstiger Müll, Regentonne und sonstiger Kram gelagert ist. Da all das ca. 7m vor meiner Terrasse steht, ist der Anblick nicht sonderlich erhebend, zumal diese Nachbarn auch noch ausgesprochen unfreundliche, maligne Zeitgenossen sind.
Damit auch ich störungsfrei meinen Garten genießen kann, soll also ein Sichtschutzzaun und ein Gartenhäuschen zur Aufbewahrung von Gerätschaften her, beides auf der Grenze entlang, weil halt auch nicht so sehr viel Platz da entlang ist.
Gestern war ich also zwecks Info der Vorschriften beim städtischen Bauamt (Niedersachsen). Die sagten, das was ich möchte, sei kein Problem (auch die Grenzbebauung nicht), solange ich innerhalb der gesetzlichen Höchstmaße bleibe. Soll heißen, Zaun max. 2m Höhe und Hütte max. 9m Länge, max. 3m Höhe, max. 40 Kubik Volumen (weit mehr als mein Plan wäre). Das sei alles baugenehmigungsfrei, man hat sich das Grundstück auch auf Fotos und online angesehen.
Was man mir dort nicht sagen konnte: muss ich diesen Nachbarn über mein Vorhaben in Kenntnis setzen? Solange ich nicht gegen die genannten Bauordnungsregeln verstoße, könnte der doch sowieso nichts dagegen unternehmen, oder?
Ich möchte nicht unbedingt mit diesen Leuten in Kontakt treten, weil es in der Vergangenheit schon Probleme mit denen gab. Aber ich möchte auch nichts falsch machen und mir dafür zusätzlichen Ärger einfangen.