Zusammengefasste Grundinformationen:
Das Bundesgericht in Leipzig hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselautos zulässig sind. Hintergrund: In vielen deutschen Städten werden die Grenzwerte für Stickoxid überschritten.
Es wies Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht betonte den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Diesel-Fahrverbote seien nach geltendem Recht zwar zulässig, die Städte müssten aber ihre Luftreinhaltepläne in jedem Fall auf Verhältnismässigkeit überprüfen.
Es sind zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor.
Ausserdem soll es laut dem Gericht Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht für betroffene Autobesitzer. «Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen», sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher.
In Hamburg soll bereits Ende April ein Diesel-Fahrverbot eingeführt werden.
Jetzt kommt eigentlich die Gretchenfrage bei der Umrüstung.
Wer trägt die Kosten für die Hardware Umrüstung?
Nach meiner Meinung reicht nicht ein Software-Update aus.
Die Börse reagiert gelassen auf das Urteil - die Lobby in der Politik wird es schon richten.
Die Kosten landen dann wieder bei allen Steuerzahlern.
Am Rande bemerkt, Sir Hilary: Es wird keine Sau durchs Dorf getrieben, sondern nur nicht der Autolobby Vorschub geleistet. Bezieht sich auf einen anderen Thread, hier.
Den Christian Schmidt, kommissarischer Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, möchte ich am liebsten Kielholen nach dem ARD Brennpunkt von heute und nach Glyphosat.
Das Bundesgericht in Leipzig hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselautos zulässig sind. Hintergrund: In vielen deutschen Städten werden die Grenzwerte für Stickoxid überschritten.
Es wies Revisionsklagen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück.
Das Bundesverwaltungsgericht betonte den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Diesel-Fahrverbote seien nach geltendem Recht zwar zulässig, die Städte müssten aber ihre Luftreinhaltepläne in jedem Fall auf Verhältnismässigkeit überprüfen.
Es sind zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor.
Ausserdem soll es laut dem Gericht Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht für betroffene Autobesitzer. «Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen», sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher.
In Hamburg soll bereits Ende April ein Diesel-Fahrverbot eingeführt werden.
Jetzt kommt eigentlich die Gretchenfrage bei der Umrüstung.
Wer trägt die Kosten für die Hardware Umrüstung?
Nach meiner Meinung reicht nicht ein Software-Update aus.
Die Börse reagiert gelassen auf das Urteil - die Lobby in der Politik wird es schon richten.
Die Kosten landen dann wieder bei allen Steuerzahlern.
Am Rande bemerkt, Sir Hilary: Es wird keine Sau durchs Dorf getrieben, sondern nur nicht der Autolobby Vorschub geleistet. Bezieht sich auf einen anderen Thread, hier.
Den Christian Schmidt, kommissarischer Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, möchte ich am liebsten Kielholen nach dem ARD Brennpunkt von heute und nach Glyphosat.